Die Vertreibung aus der Stadt und den Dörfern des Kreises Namslau

1. Vorgänge bei der Räumung

Evakuierung der Bevölkerung in den Kreis Landeshut und weiter in das westliche Sudetenland,
die dortigen Verhältnisse nach der Kapitulation und Abtransport der Flüchtlinge nach Sachsen 1)

Bericht des Kreisoberinspektors Gustav Zolker aus Namslau i. Niederschles.
Original, 27. November 1952


Im Herbst 1944 begannen die Grenzbefestigungsarbeiten des "Unternehmens Barthold". Zu diesen Arbeiten wurde die Bevölkerung in stärkstem Maße herangezogen. Die Front im Osten näherte sich in den letzten Monaten des Jahres 1944 immer mehr den schlesischen Grenzen. Über die daraus entstehende Gefahr wurde aber die Bevölkerung nicht informiert. Ja, die Kreisleitung der NSDAP verhinderte bewußtjede Information. Erst auf wiederholtes Drängen des stellvertretenden Landrats, Kreisdeputierten Frauenholz, wurde MitteJanuar1945 eine Versammlung der Bürgermeisterdes Kreises und der politischen Leiter in das Hotel am Stadttor, Gasthaus Stojan, in Namslau einberufen. In dieser Versammlung wurde nach dem Hinweis des Kreisleiters Fischer, daß die militärische Lage nicht besorgniserregend sei, der Räumungsplan für den Ernstfall bekanntgegeben.


Akten und amtliche Unterlagen wurden aus Namslau nicht verlagert. Eine Ausnahme bildete die Kreis- und Stadtsparkasse, die ihre Kontenblätter mit einem Pferdegespann am 19. Januar 1945 (Tag der befohlenen Räumung) fortbrachte. Diese Unterlagen blieben später in Luditz (Sudetenland) liegen.
Am 19. Januar 1945 um 15.00 Uhr sprach der Kreisleiter auf dem Ring der Stadt Namslau zu der durch die Flüchtlingstrecks aus den östlichen Kreisen Schlesiens und aus dem südlichen Wartheland sowie die zurückgehenden Wehrmachtskolonnen beunruhigten Stadtbevölkerung. Er brachte zum Ausdruck, daß kein Grund zur Beunruhigung vorhanden wäre, da er Informationen von höheren Stellen erhalten habe, wonach sich die militärische Lage geklärt hätte. Es war aber eine Beruhigung der Bevölkerung nicht mehr möglich, da bereits in einer Entfernung von etwa 15 Kilometern von Namslau russische Panzerspitzen gesichtet worden waren. Zwei Stunden nach der Rede des Kreisleiters, etwa um 17.00 Uhr, wurde dann durch die Kreisleitung der NSDAP dervom Reichsverteidigungskommissar, Gauleiter Hanke, erteilte Räumungsbefehl bekanntgegeben.

Die Bevölkerung sollte von den Bauern aus den einzelnen Dörfern mitgenommen werden. Jedoch klappte es hierbei nicht, da die Frist zu kurz war. Die Stadtbevölkerung wartete vergeblich auf die Gespanne. Ein Teil der Bevölkerung wurde von den zurückgehenden Wehrmachtsfahrzeugen mitgenommen. Der Treck des Dorfes Glausche konnte, nachdem er zusammengestellt war, nicht abfahren, da inzwischen russische Panzer am Bahnhof Glausche (Strecke Namslau-Groß Wartenberg) eingetroffen waren und die Straße nach Namslau blockierten. Am Morgen des 20. Januar 1945 verschwanden die Panzer wieder, und die befohlene Räumung konnte durchgeführt werden. In dieser Nacht wurden viele Einwohner und russische, polnische und italienische Zivilarbeiter der Verteidungsstellung Barthold durch Maschinengewehrfeuer getötet bzw. verwundet. Im Dorf Ordenstal wurde der Kommandeur des Volkssturmbataillons Landeshut/Schles. erschossen. Er hatte die russischen Panzer mit deutschen verwechselt. Der Nachbarort Hennersdorf wurde von den um sich schießenden Panzern in schneller Fahrt durcheilt. Auch hier waren Tote und Verwundete zu beklagen.


Der Landrat des Kreises Namslau, Dr. Heinrich, war bei der Wehrmacht. Am 19. Januar 1945 traf er, von einem militärischen Lehrgang kommend, in Namslau ein. Es war ein Glück für die Stadtbevölkerung. Dr. Heinrich war auf eigene Verantwortung (nicht zur genehmigten behördlichen Dienstleistung) nach Namslau gefahren, um zu helfen, da die Nachrichten, die er erhalten hatte, zu den größten Befürchtungen Anlaß gaben. Durch sein Eintreten bei den höheren Dienststellen des Staates und der Reichsbahn wurden Züge zur Fortbeförderung der Bevölkerung gestellt. In kurzen Abständen verließen diese Züge die Stadt. Große Teile der Bevölkerung wurden dadurch aus Namslau und den nahegelegenen Dörfern fortgeschafft 2).
Der Auffangkreis für Namslau war Landeshut/Schles. Die Unterbringung konnte zufriedenstellend geregelt werden ...


Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die Stadt und der Kreis Namslau fast vollkommen geräumt wurden. Nur eine geringe Anzahl der Bevölkerung war zurück geblieben. Es handelt sich hier zum größten Teil um alte Leute, die ihre Heimat nicht verließen. Das kleine Lager der russischen Kriegsgefangenen war schon vor dem 19. Januar 1945 verlegt worden. Die Evakuierten aus dem Westen und auch die westlichen Kriegsgefangenen, fast ausschließlich Franzosen, verließen den Kreis zusammen mit der Bevölkerung.


Die Räumung des Kreises von Wirtschaftsgütern, die der Landrat versuchte, scheiterte, da Transportmittel nicht zu erreichen waren.
Etwa drei Wochen war die Bevölkerung in Landeshut, als die Räumung des Kreises Landeshut von Fremden angeordnet wurde. Die Bevölkerung des Kreises Namslau mußte sich nach dem Kreis Luditz/Sudetenland (in der Nähe von Karlsbad) begeben.


In Luditz machte die Unterbringung größte Schwierigkeiten, da auch andere Kreise zugewiesen waren. Die ankommenden Namslauer wurden in dem Flüchtlingslager in der Bürgerschule untergebracht und mußten dort wochenlang bleiben. Die Verpflegung und die sanitären Verhältnisse in diesem Lager waren unter aller Würde. Erst den wiederholten Vorstellungen des Leiters des Büros Namslau, Kreisoberinspektor König, und des Kreisbauernführers Seidel bei den zuständigen Stellen und dem Eintreten des Landrats von Luditz gelang die Unterbringung der Namslauer in Wohnungen.
Das Verhältnis mit der Bevölkerung in Stadt und Kreis Luditz war wirklich gut. Leider machte sich bald eine Verknappung der Lebensmittel bemerkbar, da der Nachschub ausblieb.


Nach der Kapitulation erschien ein Auto mit fünf amerikanischen Soldaten und einem Offizier. Diese blieben aber nur wenige Stunden in der Stadt und kamen täglich für kurze Zeit wieder. Einige Tage später erhielt Luditz eine russische Abteilung als Besatzung. Nun begannen die Leiden der Bevölkerung, wobei es keinen Unterschied zwischen Einheimischen und Flüchtlingen gab. Die russischen Soldaten gaben weder am Tage noch in der Nacht Ruhe. Junge Mädchen und Frauen durften sich nicht auf der Straße sehen lassen und hielten sich versteckt, da sie auch in ihrer Wohnung nicht sicher waren.
Inzwischen waren tschechische Gendarmen, Miliz und zivile Verwaltungsbeamte eingetroffen. Die Haussuchungen und Verhaftungen rissen jetzt nicht ab. Hierbei kamen aber die Flüchtlinge noch verhältnismäßig gut davon. Die Verhafteten wurden nach dem Verhör, meist mit einem großen Hakenkreuz auf dem Rücken, in die tschechische Schule in der Nähe des Landratsamtes (in dem ich seinerzeit arbeitete) gebracht. Die Einlieferung und Bewachung erfolgte durch die Miliz (in deutscher Afrikauniform). Die Behandlung in diesem Kerker war furchtbar, die Schreie waren bis an meinen Arbeitsplatz (etwa 50 Meter entfernt) zu hören. Auch bin ich wiederholt blaugeschlagenen Männern begegnet, die sich nur mit fremder Hilfe fortbewegen konnten 3).


Nach der Übernahme des Sudetenlandes durch die Tschechen wurden die Städte und Dörfer von den dort befindlichen Flüchtlingen geräumt. Die Vertriebenen machten sich, gestützt auf die Veröffentlichungen der Siegermächte, wonach die Verwaltungsgrenzen Deutschlands diejenigen des Jahres1937 bleiben, auf den Weg in die Heimat. Ich schloß mich am 7. Juni 1945 einem Treck von etwa 300 Personen mit 16 Pferdegespannen an. Von der tschechischen Treckstelle war angeordnet worden, daß der Treck vor der Stadt auffahren sollte, um die Treckausweise zu erhalten. Als wir dort aufgefahren waren, wurden wir auf einem in der Nähe liegenden Platz zusammengetrieben und von der Miliz umstellt. Es durfte nur Handgepäck mitgenommen werden, das ein jeder tragen mußte. Der Truppführer der Miliz schoß mit der Pistole in die Luft, um sich Gehör zu verschaffen. Er gab bekannt, daß nur das mitgenommen werden darf, was jeder in der Hand tragen kann, alles andere hat zurückzubleiben. Es darf nur ein Gespann für kleine Kinder und kranke Personen mitgenommen werden. Nach Verhandlungen mit dem tschechischen Landrat wurden uns schließlich fünf Gespanne genehmigt. Nach fünfstündigem Warten setzte sich der Treck in Bewegung. Es ging auf die Reichsgrenze in Sachsen zu. Nach kurzer Wanderung wurde der Zug von russischen Soldaten überfallen und der letzte Teil, der etwas zurückgeblieben war, der wenigen Habe beraubt.


Einige Tage danach wurde der Treck von zwei tschechischen Gendarmen angehalten und zwei Gespanne zurückbehalten. Von diesen Beamten wurden außerdem Treckführer mehrere Personen durch Schläge mißhandelt, weil die vorgelegten Papiere von der Treckstelle in Luditz nicht mit dem Dienstsiegel versehen waren. Mitte Juni 1945 wurde die tschechisch-sächsische Grenze in der Nähe von Annaberg/Sachsen erreicht. Bei der tschechischen Grenzkontrolle wurde von der Miliz eine eingehende Durchsuchung aller Personen, auch der Kleinkinder, vorgenommen. Was den Kontrolleuren als nicht brauchbar erschien, wurde zerstreut, und so haben wir alle nur das, was wir auf dem Leibe trugen, übrigbehalten. Daß es hierbei nicht ohne Mißhandlungen abging, wäre noch zu erwähnen. Neben mir wurde der Kreiskraftwagenführer Mühlbach, in dessen Brieftasche einige Briefmarken mit dem Hitlerbild gefunden wurden, mit Fäusten bearbeitet.


Wir versuchten nun, so schnell es ging, durch Sachsen zu kommen, um Schlesien zu erreichen. Zu unserem Glück oder Unglück, wer kann dies ergründen, wurden wir in der Nähe von Bautzen nach dem Kreis Kamenz/Sachsen umgeleitet und weiteres Trecken verboten. Nach und nach wurden die Treckangehörigen vom Flüchtlingsamt Kamenz auf andere Gebiete der sowjetischen Besatzungszone verteilt. Es befinden sich heute nur wenige Namslauer an einer Stelle. Ein Teil erreichte nach vielen Irrfahrten den Westen Deutschlands.


1)"Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-/Mitteleuropa", Band 1/1 "Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße" (S. 414 ff.), heraus
gegeben vom Bundesministerium für Vertriebene
2) Verfasser vermerkt hier noch, daß Landrat und stellv. Bürgermeister die Stadt erst verließen, als sie unter Beschuß lag.
3) Hierzu führt der Verfasser ein Beispiel an